Wo gilt welcher Führerschein?
Segeln Grundschein:
In einem Segelkurs zum Segelgrundschein erlernen Sie die Grundfertigkeiten Segeln erlernen. Der Kurs ist so konzipert, dass Sie praxisorientiert ein Basiswissen erlangen, dass Sie befähigt unter einfachen Wetterbedingungen eine Jolle oder offenes Kielboot zu segeln. Nach einer abschließenden Theorie- und Praxisprüfung erhalten Sie Ihren Segelgrundschein. Grundsätzlich können Sie sich mit diesem Grundschein auf allen Gewässern eine Jolle mieten (bekannte Ausnahmen: Berliner Gewässer und der Bodensee).
Hier präsentieren wir euch die offizielle Übersicht vom Deutschen Segler Verband:
SBF Binnen: Sportbootführerschein Gültigkeitsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
Der SBF Binnen auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Er ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), deren Antriebsmaschine eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) hat; in Berlin und Brandenburg auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen ist er auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Auch auf zahlreichen Landesgewässern (Seen, Flüssen, Kanälen) ist er vorgeschrieben.
Auf dem Rhein und dem Bodensee gelten folgende besondere Bestimmungen:
Rhein
Hier ist der Sportbootführerschein Binnen bereits zum Führen von Sportbooten unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS) vorgeschrieben. Es gilt die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
Bodensee
Hier wird das Bodenseeschifferpatent für alle motorisierten Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 4,4 kW (6 PS) und für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m2 Segelfläche benötigt. Es gilt die Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee. Gegen Vorlage des SBF Binnen kann von den zuständigen Landratsämtern ein Ferienpatent ausgestellt werden (Gültigkeitsdauer ein Monat).
SBF See: Sportbootführerschein Gültigkeitsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Der SBF See auf den Seeschifffahrtsstraßen und im Küstengebiet (bis zu 3 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, deren Antriebsmaschine eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) hat. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Länge und Motorisierung des Sportbootes.
SKS: Sportküstenschifferschein
Der SKS gilt in den Küstengewässern bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge.
SSS: Sportseeschifferschein
Der SSS gilt in den küstennahen Seegewässern bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste und auf der Nordsee, Ostsee, dem Mittelmeer, dem Kanal, dem Bristolkanal, der Irischen und Schottischen See und dem Schwarzen Meer. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge.
SHS: Sporthochseeschifferschein
Der SHS gilt in der weltweiten Fahrt, die alle Meere umfasst. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge.
FKN: Fachkundenachweis
Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).
Wo gilt welches Funkzeugnis?
UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es gilt auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4. Ist eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Fahrzeugführer oder ein Mitglied der Besatzung zum Bedienen der Schiffsfunkstelle im Besitz des UBI sein. Das UBI ist unbefristet gültig und international anerkannt.
SRC: Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate)
Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für Ultrakurzwelle (Reichweite bis ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten. Es ist vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen mit entsprechender funktechnischer Ausrüstung. Das SRC ist unbefristet gültig und international anerkannt.
LRC: Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate)
Das LRC ist die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für Ultrakurzwelle, Grenzwelle, Kurzwelle und Seefunk über Satelliten (Inmarsat) auf Sportbooten. Das LRC ist unbefristet gültig und international anerkannt. Das LRC schließt das SRC ein.