Führerscheinübersicht

Welcher Schein gilt wann und wo?

Die Welt der Bootsführerschein kann durchaus etwas verwirrend sein. 

Hier ist eine Auflistung der Scheine, die Sie an der Forggensee Yachtschule erwerben können. Nachfolgend ein Überblick über unsere Prüfungstermine 2022.

Wo gilt welcher Führerschein?

Segeln Grundschein:

In einem Segelkurs zum Segelgrundschein erlernen Sie die Grundfertigkeiten Segeln erlernen. Der Kurs ist so konzipert, dass Sie praxisorientiert ein Basiswissen erlangen, dass Sie befähigt unter einfachen Wetterbedingungen eine Jolle oder offenes Kielboot zu segeln. Nach einer abschließenden Theorie- und Praxisprüfung erhalten Sie Ihren Segelgrundschein. Grundsätzlich können Sie sich mit diesem Grundschein auf allen Gewässern eine Jolle mieten (bekannte Ausnahmen: Berliner Gewässer und der Bodensee).

Hier präsentieren wir euch die offizielle Übersicht vom Deutschen Segler Verband:Führerschein

SBF Binnen: Sportbootführerschein Gültigkeitsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
Der SBF Binnen auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Er ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), deren Antriebsmaschine eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) hat; in Berlin und Brandenburg auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen ist er auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Auch auf zahlreichen Landesgewässern (Seen, Flüssen, Kanälen) ist er vorgeschrieben.

Auf dem Rhein und dem Bodensee gelten folgende besondere Bestimmungen:

Rhein
Hier ist der Sportbootführerschein Binnen bereits zum Führen von Sportbooten unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS) vorgeschrieben. Es gilt die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.

Bodensee
Hier wird das Bodenseeschifferpatent für alle motorisierten Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 4,4 kW (6 PS) und für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m2 Segelfläche benötigt. Es gilt die Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee. Gegen Vorlage des SBF Binnen kann von den zuständigen Landratsämtern ein Ferienpatent ausgestellt werden (Gültigkeitsdauer ein Monat).

SBF See: Sportbootführerschein Gültigkeitsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Der SBF See auf den Seeschifffahrtsstraßen und im Küstengebiet (bis zu 3 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, deren Antriebsmaschine eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) hat. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Länge und Motorisierung des Sportbootes.

SKS: Sportküstenschifferschein
Der SKS gilt in den Küstengewässern bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge.

SSS: Sportseeschifferschein
Der SSS gilt in den küstennahen Seegewässern bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste und auf der Nordsee, Ostsee, dem Mittelmeer, dem Kanal, dem Bristolkanal, der Irischen und Schottischen See und dem Schwarzen Meer. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge.

SHS: Sporthochseeschifferschein
Der SHS gilt in der weltweiten Fahrt, die alle Meere umfasst. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge.

FKN: Fachkundenachweis
Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).

Wo gilt welches Funkzeugnis?

UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es gilt auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4. Ist eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Fahrzeugführer oder ein Mitglied der Besatzung zum Bedienen der Schiffsfunkstelle im Besitz des UBI sein. Das UBI ist unbefristet gültig und international anerkannt.

SRC: Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate)
Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für Ultrakurzwelle (Reichweite bis ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten. Es ist vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen mit entsprechender funktechnischer Ausrüstung. Das SRC ist unbefristet gültig und international anerkannt.

LRC: Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate)
Das LRC ist die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für Ultrakurzwelle, Grenzwelle, Kurzwelle und Seefunk über Satelliten (Inmarsat) auf Sportbooten. Das LRC ist unbefristet gültig und international anerkannt. Das LRC schließt das SRC ein.

Segelgrundschein

Sie möchten einfach nur Segeln lernen – eigentlich keinen Führerschein erwerben – nur mal wissen, wie’s geht? 

Unter fachkundiger Anleitung erleben Sie in einer VDS-Segelschule den richtigen Einstieg. Ohne trockene Theorie und Gesetzeskunde. Sie erleben praxisnah das Besondere, das Faszinierende des Segelsports.

Die klassische Segelausbildung beginnt in einer Dyas, in der Sie schnell die erforderliche Sicherheit zum Führen eines Bootes erlangen.

Wenn Sie nur an der Küste segeln möchten, können Sie die notwendigen seglerischen Fertigkeiten auf der kleinen Kielyacht erwerben. Mit dem so erworbenen Basiswissen fällt Ihnen auch der direkte Einstieg in die Ausbildung zum Sportküstenschifferschein unter Segel viel leichter. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden Ihnen im Segelgrundschein des VDS bescheinigt.

Mindestalter: 14 Jahre

-> Hier geht’s zum Kurs.

Der Sportkatamaran ist ein Sportgerät, das seinem Führer schnelle Reaktionen und Geschicklichkeit abverlangt.

Die schon bei leichten Windstärken erreichten, rasanten Geschwindigkeiten und das etwas andere Manövrierverhalten erfordern spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten. Diese werden in einem speziellen Katamarankurs, dessen Schwergewicht auf der Praxis liegt, an der Forggensee Yachtschule unter fachkundiger Anleitung trainiert und nach einer Prüfung im Catamaran-Grundschein bescheinigt.

Mindestalter: 14 Jahre

-> Hier geht’s zum Kurs.

Windsurfen GrundscheinSegeln mit dem Wind in der Hand, das ist Surfen auch heute noch. Aber auch das Surfen will zuerst gelernt sein – am besten und am schnellsten unter fachkundiger Anleitung in einer VDS-Schule. Im Mittelpunkt unseres Kurses steht die Praxis – so erlebt der Einsteiger von Anfang an den direkten Kontakt mit den Elementen Wind und Wasser. Die so erworbenen Fähigkeiten werden im Windsurfing Grundschein, der vom VDS herausgegeben wird, bescheinigt.

Dieser Schein ist Voraussetzung für das Mieten von Surfboards und -material und wird von den meisten Gewässereigentümern (außer Berlin: Staatlicher Schein erforderlich!) und im Versicherungsfall als Befähigungsnachweis anerkannt. Er dient darüber hinaus im In- und Ausland als Nachweis beim Mieten eines Surfboards.

-> Hier geht’s zum Kurs.

SportbootführerscheinDer Sportbootführerschein ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen  vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.

Motorboot

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) 

kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Zulassung zum Sportbootführerschein Binnen:

  • Segeln/Surfen ab 14
  • Motor ab 16 Jahren
  • „Tauglichkeitsnachweis“ als Nachweis der medizinischen Tauglichkeit, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe).
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Es sind Kenntnisse aus folgenden Bereichen nachzuweisen:

  • Basiswissen
  • Regelungen zum Verkehrsrecht
  • Schiffführung
  • Umweltrecht
  • Schiffstechnik
  • Wetter
  • Besondere Regelungen für die beiden Antriebsarten Segel und Antriebsmaschine

für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen

  • Spezifische Fragen zum Binnenschifffahrtsrecht, insbesondere:
    • Verkehrsregeln auf Binnenschifffahrtsstraßen, Rhein, Mosel und Donau
    • Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
    •  Verhaltenspflichten
    • Schleusendurchfahrt, Sichtzeichen der Fahrzeuge, Ausweichpflichten
In der praktischen Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
Unsere erfahrenen Lehrer helfen Ihnen gern bei der Vorbereitung. ->Zum Kurs
SportbootführerscheinAuf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
 

Navigieren mit Dreieck und ZirkelZulassung zum Sportbootführerschein See:

  • ab 16 Jahren
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis
    für Sportbootführerschein Bewerber“
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines
    gültigen Kfz-Führerscheines (oder
    Führungszeugnisses / Verzicht bei
    Minderjährigen).

Theorieprüfung für den Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Multiple-Choice-Fragebogen):

Basisfragen

  • Regelungen zum Verkehrsrecht
  • Schiffführung
  • Umweltrecht
  • Schiffstechnik
  • Wetter
  • Besondere Regelungen für die beiden Antriebsarten Segel und Antriebsmaschine

für den Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen

  • Navigation
    • Spezifische Fragen zum Seeschifffahrtsrecht, insbesondere:
      • Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung
      • Nautischen Veröffentlichungen
      • Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung
      • Kollisionsverhütungsregeln
      • Verhaltenspflichten

    Den zugrundeliegenden Fragenkatalog finden Sie hier.

    Zusätzlich muss für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Hierfür müssen die Antworten frei formuliert oder Eintragungen in der Seekarte 

  • vorgenommen werden. Die Navigationsaufgaben finden Sie hier.

In der praktischen Prüfung für den Sportbootführerschein See müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen. 
Unsere erfahrenen Lehrer helfen Ihnen gern bei der Vorbereitung. ->Zum Kurs

FührerscheinDas Bodenseeschifferpatent ist ein amtlicher Führerschein, den es für Sportbootfahrer in zwei Kategorien gibt: Kategorie A (Motor) und Kategorie D. Das Patent kann sowohl in Kombination beider Kategorien (Segeln und Motor), oder auch eigenständig in der Kategorie Segeln bzw. nur Motor erworben werden.
Zum Befahren der Hochrheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen gibt es zudem die Erweiterung “Hochrhein”.
Benötigt wird das Patent der jeweiligen Kategorie, zum Führen eines Segelboots mit mehr als 12 m2 Segelfläche, bzw. eines Motorboots mit mehr als 4,4 KW (6 PS).
Wer das Bodenseeschifferpatent besitzt, darf auf dem Bodensee, sowie allen nationalen und internationalen Binnengewässern Motor- und/oder Segelboote führen, wenn das Patent in den Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben wurde. Dies ist ohne eine zusätzliche Prüfung möglich!

Besonderheit

Wird bei der Bodenseepatentprüfung Motor (Kat. A) zusätzlich eine Navigationsprüfung abgelegt, bekommt man für den Sportbootführerschein See (erforderlich in Küstennähe) die praktische Prüfung anerkannt.

Voraussetzungen für das Bodenseeschifferpatent Kategorie D (Segeln)

– Mindestalter 14 Jahre
– Ärztliches Zeugnis
– Lichtbild
– Antrag auf Zulassung zur Prüfung (Formular in unserem Downloadbereich)

Voraussetzungen für das Bodenseeschifferpatent Kategorie A (Motor)

– Mindestalter 18 Jahre
– Ärztliches Zeugnis
– Lichtbild
– Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Anerkennung anderer Bootsführerscheine und Befähigungsnachweise

Inhaber folgender amtlich anerkannter Segelnachweise sind von der praktischen Segelprüfung zum Bodenseeschifferpatent (Kategorie D) sowie den Segelfragen in der Theorieprüfung (Kategorie D) befreit:

– DSV-A-Schein (ausgestellt vor dem 31.03.1989)
– Sportbootführerschein Binnen unter Segel
– Sportküstenschifferschein
– Sportsee- und Sporthochseeschifferschein (ausgestellt nach dem 31.12.1992)
– Internationales Zertifikat nach der ECE-Resolution Nr. 40 TRANS/SC.3/147 für Segelboote
Außerdem sind Inhaber folgender amtlich anerkannter Motorbootnachweise von der praktischen Motorbootprüfung (Kategorie A) befreit:

– DSV-A-Schein unter Motor (ausgestellt vor dem 31.03.1989)
– Sportbootführerschein Binnen unter Motor
– Sportküstenschifferschein
– Sportsee- und Sporthochseeschifferschein (ausgestellt nach dem 31.12.1992)
– Sportbootführerschein See
– Motorbootführerschein Binnen A.
– Internationales Zertifikat nach der ECE-Resolution Nr. 40 TRANS/SC.3/147 für Motorboote
– Der BR-Schein kann nicht anerkannt werden!

Die Theorieprüfung für die Kategorie A (Motor) des Bodenseeschifferpatents muss jedoch geprüft werden.

Temporäre Anerkennung anderer Bootsführerscheine und Befähigungsnachweise (Urlaubspatent)

Folgende Befähigungsnachweise können für einen Zeitraum von 30 zusammenhängenden Tagen pro Jahr für die Kategorien A (Motor) und D (Segel) für den Bodensee anerkannt werden:

Kategorie A (Motorboote)
–  DSV-A-Schein unter Motor (ausgestellt vor dem 31.03.1989)
–  Sportbootführerschein Binnen unter Motor
–  Sportbootführerschein See
–  Sportküstenschifferschein
–  Sportsee- und Sporthochseeschifferschein (ausgestellt nach dem 31.12.1992)
–  Internationales Zertifikat nach der ECE-Resolution Nr. 40 TRANS/SC.3/147 für
Motorboote

Kategorie D (Segelboote) mit bis zu 4,4 kW Motorleistung
–  DSV-A-Schein (ausgestellt bis 31.03.1989)
–  Sportbootführerschein Binnen unter Segel
–  Sportküstenschifferschein
–  Sportsee- und Sporthochseeschifferschein (ausgestellt nach dem 31.12.1992)
–  Internationales Zertifikat nach der ECE-Resolution Nr. 40 TRANS/SC.3/147 für Segelboote

Unsere erfahrenen Lehrer helfen Ihnen gern bei der Vorbereitung. ->Zum Kurs

Der Sportküstenschifferschein ist ein amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).

Der SKS ist Pflicht, wenn das Sportboot gewerbsmäßig gefahren wird.
 
Die theoretische Prüfung für den Sportküstenschifferschein besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Nachzuweisen sind erweiterte Kenntnisse aus folgenden Bereichen:
  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Zulassung zum Sportküstenschifferschein:
  • ab 16 Jahren,
  • Besitz SBF-See
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern

SKS

In der praktischen Prüfung für den Sportküstenschifferschein müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

 

Unsere erfahrenen Lehrer helfen gern bei der Vorbereitung. -> zum Kurs

Der Sportseeschifferschein (kurz: SSS) ist ein amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (gesamte Nord- und Ostsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer, Schwarzes Meer sowie alle übrigen Meere bis 30 sm Abstand von der Festlandküste). Vorgeschrieben ist dieser Sportbootführerschein zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden.

Zulassung zum Sportseeschifferschein:

  • ab 16 Jahren
  • Besitz SBF-See
    + Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb Sportbootführerschein See) als Wachführer oder dessen Vertreter
  • ODER Besitz des Sportküstenschifferschein Nachweis von 700 Seemeilen auf Yachten in Seegewässern (nach Erwerb des SKS).

Die theoretische Prüfung für den Sportseeschifferschein erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern, in welchen umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen sind:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

In der praktischen Prüfung für den Sportseeschifferschein müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver und Radar) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

Unsere erfahrenen Lehrer helfen gern bei der Vorbereitung. -> zum Kurs

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel auf weltweiter Fahrt (alle Meere). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.

Zulassung:

  • ab 18 Jahren
  • Besitz Sportseeschifferschein
  • Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern…

  • NavigationSextant
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse u. a. der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).

Unsere erfahrenen Lehrer helfen gern bei der Vorbereitung. -> zum Kurs

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Voraussetzungen

Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Zulassung)


Die Prüfung

Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.
Die theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.wsv.de.

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden.

Im Einzelnen werden gefordert:

  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    • Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr,
    • Routinegespräch
    • Testsendung in deutscher Sprache
  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
    • UKW-Funkanlagen
    • Grundeinstellung
    • Kanalauswahl
    • Sendeleistung
    • Rauschsperre/Squelch
  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    • Anruf an eine Funkstelle
    • Beantwortung von Anrufen
    • Anruf an alle Funkstellen

In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.


Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach zwei Wochen und spätestens nach sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

 

Voraussetzungen

Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)


Die Prüfung

Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.
Die theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Mobiler Seefunkdienst
  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.

 

In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:

Pflichtaufgaben

  • Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms
  • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
  • Aussenden einer Notmeldung
  • Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
  • Beenden des Notverkehrs
  • Aufhebung eines Fehlalarms
  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer
  • Dringlichkeitsmeldung
  • Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung

Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Sonstige Fertigkeiten:

  • DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
  • Abwicklung des Notverkehrs
  • Funkstille gebieten
  • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
  • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine
  • Seefunkstelle
  • Kanalwechsel
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine
  • Küstenfunkstelle
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
  • Einstellen des DSC-Controllers

Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.

hier geht’s zum Kurs

 

Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC)

Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

Die Prüfung

Die Prüfung zum Allgemeinen Funkbetriebszeugnis besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung. Es werden alle Kenntnisse des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses verlangt. Das LRC beinhaltet das SRC, deshalb baut auch die Prüfung zum LRC auf die Prüfung zum SRC auf – es ist eine Erweiterung.

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Alle Kenntnisse des SRC
  • Kurzwelle, Grenzwelle
  • Betriebsarten Funkfernschreiben, Faksimile, Daten
  • Telekommunikation über Satellit, Inmarsat
  • Weltweite Geographie, insbesondere Hauptschifffahrtswege mit den dafür zutreffenden Nachrichtenübertragungswegen

Dazu müssen zwei Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, einer besteht aus 24 Fragen (SRC), ein anderer aus 14 Fragen (LRC). Die zugrundeliegenden Fragenkataloge gibt es unter www.elwis.de: SRC Fragenkatalog und LRC Fragenkatalog.

Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt unter Einbeziehung der allgemeinen gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe, sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.

In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Grenzwellen/Kurzwellen/Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen (terrestrischer Seefunk) abgewickelt. Gleiches wird auch für den mobilen Seefunk über Satellit (Inmarsat C) verlangt.

Im Einzelnen werden gefordert:

  • Pflichtaufgaben terrestrischer Seefunk 
    • Editieren eines DSC-Controllers
    • Senden eines Notalarms
    • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC Notalarms
    • Aussendung einer Notmeldung
    • Weiterleitung eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not
    • Beenden des Notverkehrs
    • Aufhebung eines Fehlalarms
    • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
    • Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen
  • Pflichtaufgaben Seefunk über Satelliten
    • Konfigurieren der Anlage,
    • Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms,
    • Herstellen von Telexverbindungen,
    • Beenden der Betriebsbereitschaft
  • Sonstige Fertigkeiten
    • mobiler Seefunk Inmarsat C
    • Editieren und Abspeichern eines Textes
    • Adressbuch anlegen
    • Log kontrollieren
    • Fax absenden
    • Access Code verwenden

Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung

Die Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.

Noch Fragen? 

Dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Prüfungstermine SBF-Binnen und SBF-See

Prüfungstermine für SBF-Binnen, SBF-See und SKS
Deutscher Seglerverband DSV
Theorie und Praxis in Dietringen
Datum Wochentag Uhrzeit Ort Theorie Praxis SBF SKS
27.01.2024 Samstag 10 Uhr Dietringen x x
23.03.2024 Samstag 10 Uhr Dietringen x x x
26.04.2024 Freitag 14 Uhr Dietringen x x
17.05.2024 Freitag 14 Uhr Dietringen x x x
31.05.2024 Freitag 14 Uhr Dietringen x x x
14.06.2024 Freitag 14 Uhr Dietringen x x x
28.06.2024 Freitag 14 Uhr Dietringen x x x
12.07.2024 Freitag 14 Uhr Dietringen x x x
26.07.2024 Freitag 14 Uhr Dietringen x x x
09.08.2024 Freitag 14 Uhr Dietringen x x x
23.08.2024 Freitag 14 Uhr Dietringen x x x
06.09.2024 Freitag 14 Uhr Dietringen x x x
20.09.2024 Freitag 14 Uhr Dietringen x x x
11.10.2024 Freitag 14 Uhr Dietringen x x x
07.12.2024 Samstag 10 Uhr Dietringen x x x
Das Segelschullogo, weiße Segelboote vor der Bergsilhouette ohne Hintergrund

Forggensee Yachtschule

 47°38’05″N  010°44’11,4″E

Seestraße 10, 87669 Rieden